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Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder aus Stuttgart informiert über Trennung und Ehescheidung mit einer kostenlosen Checkliste
Pressemeldung. Stuttgart, 18. Februar 2014 - „Ich möchte mich scheiden lassen": So oder ähnlich beginnen häufig die Überlegungen, wenn ein Ehepartner die Ehe nicht mehr fortsetzen möchte. Doch um die Ehescheidung zu vollziehen müssen bestimmte Regularien eingehalten werden. Dies gilt sowohl für eine einvernehmliche Scheidung als auch im Fall der streitigen Scheidung. Erste Orientierung und Hilfestellung bietet Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder von der Kanzlei Lübke-Ridder aus Stuttgart mit einer kostenlosen Checkliste auf ihrer Website.
Ein häufiger Auseinandersetzungspunkt von Ehegatten ist im Rahmen der Scheidung die Verteilung des Vermögens:
Welchem Ehegatten steht welches Vermögen genau zu?
Welcher Ehegatte hat während der Ehe ein größeres Vermögen erworben als der andere?
Es ist also ein Zugewinnausgleich herbeizuführen. Wie wird dieser Zugewinnausgleich nun berechnet?
Nicht immer gilt: Bis dass der Tod uns scheidet. Fast jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden. Hierbei müssen bestimmte Regularien eingehalten werden, sowohl bei einer einvernehmlichen Scheidung als auch im Fall der streitigen Scheidung. Soll eine Ehe vorzeitig beendet werden, so sollten sich die Ehepartner frühzeitig hierüber informieren. Das macht die spätere Scheidung einfacher und kann unnötige Kosten sparen. Erste Orientierung und Hilfestellung bietet Ihnen unsere kostenlosen Checkliste zum Thema Trennung und Scheidung.
Welche Scheidungskosten kommen auf die Ehepartner zu.
Die Scheidungskosten setzen sich zusammen aus
1. Gerichtskosten
und
2. Anwaltskosten
Fachbeitrag von Rechtsanwältin Lübke-Ridder, Stuttgart
Wenn Eheleute sich trennen oder scheiden lassen wollen, können sich Probleme nicht nur im Zusammenhang mit dem Unterhalt, dem Vermögen, dem Hausrat oder den Kindern ergeben, sondern es kann auch zu Auseinandersetzungen um ein lieb gewonnenes Haustier wie den Hund oder die Katze kommen.
Die Online Scheidung ist das Angebot an unsere Mandanten ein einfaches, schnelles und bequemes Scheidungsverfahren einzuleiten.
Sie haben die Möglichkeit bei der Internetscheidung von zu Hause oder unterwegs aus das Scheidungsformular auszufüllen und abzuschicken.
Übersicht Kindergeld 2002 - 2018
Die Adoption eines Stiefkinds ist nur in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich. Dies stellte nun der Bundesgerichtshof fest. In einer Partnerschaft ohne Rechtsbindung sieht das Gesetz eine Adoption durch den Partner nicht vor (Beschluss des BGH, Az: XII ZB 586/15).
Unsere Kanzleizeiten sind Mo - Fr von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr.Weitere Termine nach Vereinbarung.
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