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Ein ganz zentraler Punkt der Vorsorge ist die Selbstbestimmung.
Um den Verlust der eigenen Autonomie zu verhindern, sollte jeder Mensch sich rechtzeitig damit auseinandersetzen, wie er alters- und krankheitsbedingten Einschränkungen wirksam begegnen kann.
Das Risiko, dass die Möglichkeit der eigenen Selbstbestimmung bedroht wird, wenn Sie nicht rechtzeitig Vorsorge treffen, ist sehr hoch.
Versäumen Sie diese Vorsorge, kommen Sie gegebenenfalls in die Situation, dass Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden und zu handeln. Dann trifft das Betreuungsgericht eine Regelung und setzt einen gesetzlichen Betreuer ein, der die vom Gericht bestimmt Aufgaben übernimmt.
Die Gefahr, dass ein fremder Mensch und nicht eine Person des Vertrauens wichtige Aufgaben übernimmt, ist dann sehr hoch.
Es ist daher sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht so früh wie möglich zu gestalten, bevor ein staatlicher Eingriff erfolgt und von Amts wegen ein Betreuer eingesetzt wird.
Geregelt werden können in einer Vollmacht folgende Angelegenheiten entweder als umfassende Regelung oder als Teilregelungen:
Wichtig ist auch zu überlegen:
Als Anwältin stehe ich Ihnen zur Seite. In ausführlichen Beratungsgesprächen überlegen wir gemeinsam, welche Aufgabenbereiche im Rahmen der Vorsorge sinnvollerweise geregelt werden sollten und wer vorrangig Bevollmächtigter sein soll.
Eine Vorsorgevollmacht wird dann wichtig, wenn man selber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, sei es durch Alter oder Erkrankung.
Vorsorgevollmacht bedeutet die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Erteilung der Vertretungsmacht an eine andere Person.
Hat man versäumt, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu errichten, muss das Betreuungsgericht von Amts wegen eine gesetzliche Betreuung anordnen und einen Betreuer einsetzen.
In ausführlichen Beratungsgesprächen überlege ich mit Ihnen gemeinsam, für welche Aufgabenbereiche eine Vorsorge wichtig ist. Auf der Grundlage dieses Gespräches kann ich für Sie als Anwältin die Vorsorgevollmacht errichten, die Ihnen einen hinreichenden Schutz gewährt.
Eine Patientenverfügung wird dann wichtig, wenn man selber nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun. Mit der Patientenverfügung können Sie schriftlich Ihren Willen artikulieren, um medizinische Eingriffe in Ihren Körper zu legitimieren oder abzulehnen. So hat man es selbst in der Hand, ob am Ende des eigenen Lebens im Rahmen der Intensivmedizin das medizinisch-technisch Mögliche unternommen wird. Möchte man dies nicht, gilt es den eigenen Willen so konkret wie möglich zu formulieren.
Wichtig ist, dass der persönliche Wille hinsichtlich der medizinisch erwünschten oder abgelehnten Eingriffe ganz präzise angegeben wird.
In ausführlichen Gesprächen berate ich Sie als Anwältin bei der Artikulierung Ihres Willens im Rahmen einer Patientenverfügung und setzte die zu beachtenden Notwendigkeiten gemeinsam mit Ihnen um. So können Sie sicher sein, dass Ihre schriftlich niedergelegten, konkreten Wünsche verbindlich beachtet werden.
Unsere Kanzleizeiten sind Mo - Fr von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr.
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