Kosten und Vergütung

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Kanzlei Stuttgart: 0711-5532590
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Anwaltshonorar

Die anwaltliche Tätigkeit kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden oder nach Zeit- oder Pauschalvergütung.
Die Tätigkeit der Anwälte in unserer Kanzlei wird je nach Vereinbarung auf unterschiedliche Weise vergütet.
Gesetzliche Gebühren nach dem RVG werden zugrunde gelegt, wenn kein Stundenhonorar oder Pauschalhonorar vereinbart wurde.
Die gesetzlichen Gebühren in Zivilsachen richten sich nach dem Gegenstandswert.
Ist der Gegenstandswert schwierig festzustellen, kann im Rahmen der Vereinbarung der Streitwert festgelegt werden.
Für die Erstberatung wird eine Gebühr bis 190,00 Euro netto in Rechnung gestellt.
Bei der Vereinbarung eines Zeithonorars wird in der Regel ein Honorar von 190,00 Euro bis 250,00 Euro pro Stunde zugrunde gelegt. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars. In beiden Fällen kommt es auf die Schwierigkeit und die Besonderheit des jeweiligen Falles an.
In Ausnahmefällen wird ein geringerer Stundensatz zugrunde gelegt.
Die anwaltliche Vergütung wird zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
In besonderen finanziellen Situationen ist es möglich, die anwaltliche Vergütung mittels Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe abzurechnen. Dafür muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Gericht gestellt werden.
Für die Beratungshilfe ist der Antrag vom Mandanten vor dem Termin mit dem Anwalt bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht zu stellen.

Kosten einer Scheidung

Für die Scheidung entstehen:

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten

Die Kosten einer Scheidung sind im Gerichtskostengesetz (FamGKG) sowie im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Grundlage der Berechnung ist der für das Scheidungsverfahren ermittelte Verfahrenswert. Dieser ergibt sich für die Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten oder Lebenspartner.

Bei der Bestimmung des Verfahrenswertes werden sämtliche Umstände Ihrer Scheidungssache berücksichtigt. Relevant sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Kinder, Umfang und Bedeutung der Sache. Als Anwältin teile ich dem Gericht sämtliche Umstände, die Sie mir mitgeteilt haben, mit. Das Familiengericht bestimmt dann am Ende des Verfahrens den Verfahrenswert nach dem sich die Gerichtskosten und Anwaltskosten berechnen.

Der Verfahrenswert einer Ehescheidung ist gesetzlich nach unten auf 2.000,00 Euro begrenzt und hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab.

Kann bei Ihnen der gesetzliche Mindestwert von 2.000,00 Euro für das Scheidungsverfahren zugrundegelegt werden, kostet die Scheidung 713,65 Euro.

In der Regel muss das Familiengericht im Rahmen eines Scheidungsverfahrens den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) mit regeln. In diesem Fall erhöht sich der Verfahrenswert um mindestens 1000,00 Euro. Die Höhe des Verfahrenswertes hängt von der Anzahl Ihrer Anrechte ab.

Wird der Versorgungsausgleich (Verfahrenswert mindestens 1000,00 Euro) durch das Familiengericht bei Ihrer Scheidung mit geregelt, kostet die Scheidung mit Versorgungsausgleich mindestens 922,25 Euro.

Sie haben die Möglichkeit, die Scheidungskosten bei einer einverständlichen Scheidung erheblich zu reduzieren!

Schicken Sie uns für einen Gratis Kostenvoranschlag eine E-Mail.

Sie können sich von mir ganz unverbindlich Ihre Scheidungskosten berechnen lassen, beantworten Sie einfach die nachstehenden Fragen. Wir schicken Ihnen dann innerhalb kürzester Zeit, einen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung.

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen:

  • Wie hoch ist das Nettoeinkommen der Ehefrau?
  • Wie hoch ist das Nettoeinkommen des Ehemannes?
  • Wie viele Versorgungsausgleichsanwartschaften (= Rentenanwartschaften) hat die Ehefrau?
  • Wie viele Versorgungsausgleichsanwartschaften (= Rentenanwartschaften) hat der Ehemann?
  • Oder haben Sie den Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen?
  • Wie viele minderjährige Kinder haben Sie?

Der Kostenvoranschlag ist für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich!

Haben Sie Fragen zu weiteren Verfahrenskosten, z.B. bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, können Sie sich gerne jederzeit online oder persönlich an uns wenden.

In besonderen finanziellen Situationen ist es möglich, die anwaltliche Vergütung mittels Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe abzurechnen. Dafür muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Gericht gestellt werden.

Für eine Beratung ist Beratungshilfe vom Mandanten vor dem Termin mit dem Anwalt bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht zu beantragen.

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Unsere Kanzleizeiten sind Mo - Fr von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr.
Weitere Termine nach Vereinbarung.

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