Ein Erblasser kann im Zusammenhang mit der Vermögensregelung und der Nachlassabwicklung eine Testamentsvollstreckung anordnen. Eine Testamentsvollstreckung kann auch im gemeinschaftlichen Testament angeordnet werden.
Ein Testamentsvollstrecker kann gerade bei einer umfassenden und komplizierten Nachlassabwicklung und bei der Durchsetzung des Erblasserwillens sinnvoll sein. Testamentsvollstrecker setzen die Anweisungen und Richtlinien des Erblassers um. Sie kümmern sich darum, dass angeordnete Auflagen und Vermächtnisse erfüllt werden oder auch eine befristete Verwaltung des Nachlasses übernommen wird.
Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder ist seit vielen Jahren auch als Testamentsvollstreckerin tätig und berät Sie hier gerne über sinnvolle Aufgaben eines Testamentsvollstreckers im Rahmen der Anordnung einer Testamentsvollstreckung.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Unsere Kanzleizeiten sind Mo - Fr von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr. Weitere Termine nach Vereinbarung.
Kanzlei Stuttgart: 0711-5532590 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.