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Scheidung im Alter: Worauf muss ich achten?

20. April 2017

Fachbeitrag von Rechtsanwältin Lübke-Ridder, Stuttgart

Auch wenn viele Menschen am Anfang ihrer Ehe davon ausgehen, den „Bund fürs Leben“ geschlossen zu haben, so werden doch immer öfter auch langjährige Ehen geschieden.

Eine große Rolle spielen bei einer Trennung im Alter das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen, der Versorgungsausgleich und der Unterhalt. Was sollten Scheidungswillige beachten, damit aus dem Scheitern der Beziehung im Alter keine persönliche und finanzielle Katastrophe wird?

Es stellen sich viele Fragen wie: Wovon soll ich nach der Scheidung leben? Bin ich im Alter versorgt? Wer behält das Haus? Kann ich mir die Immobilie allein überhaupt leisten? Ist es sinnvoll, das ehemalige gemeinsame Eigenheim zu verkaufen?

Aus meiner täglichen Arbeit als Scheidungsanwalt weiß ich, dass häufig das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen ein großer Streitpunkt zwischen den ehemaligen Ehepartnern ist.

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Die beste und kostengünstigste Lösung ist immer, wenn die ehemaligen Ehepartner über die wichtigsten Punkte eine Einigung erzielen können. Die Vereinbarung über die Aufteilung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens, den Versorgungsausgleich, d.h. die Altersversorgung und den Ehegattenunterhalt, können sie dann im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten.

Eine gütliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist aber in der Regel nur möglich, wenn die Ehepartner noch miteinander reden können.

Da eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung weitreichende Folgen haben kann, ist es wichtig (!), diese nie vorschnell zu unterschreiben, sondern sich erst anwaltlichen Rat einzuholen.

Die Scheidungsanwältin oder der Scheidungsanwalt können hier unterstützen. Da eine Vereinbarung helfen kann klare Verhältnisse zu schaffen, ist es sinnvoll, sich frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

Scheidungsfolgen bei Uneinigkeit

Können die Ehepartner keine Einigung erzielen, findet die gesetzlich vorgesehene Aufteilung Anwendung. Sowohl beim Versorgungsausgleich als auch bei der üblicherweise geltenden gesetzlichen Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Dieses wird für jeden Ehepartner getrennt vom anderen ermittelt.

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, (die gesetzliche Rente, die Betriebsrente, die Pension, eine Versicherung) für jeden Ehepartner getrennt berechnet. Derjenige, der eine Rente erworben hat, muss in der Regel die Hälfte an den anderen Ehepartner abtreten.

Ebenso verhält es sich mit dem während der Ehe angeschafften Vermögen. Grundsätzlich steht jedem Ehepartner das von ihm allein erwirtschaftete Vermögen auch allein zu. Das während der Ehe gemeinsam angeschaffte Vermögen steht beiden zu und wird entsprechend aufgeteilt. Hat einer der Ehepartner während der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet, muss er die Hälfte des Überschusses an den anderen Ehepartner abtreten. Relevante Zeitpunkte für die Berechnung sind der Beginn und das Ende der Ehe.

Es ist häufig nicht einfach, nach einem langen gemeinsamen Leben die während der Ehe erarbeiteten Vermögenspositionen aufzuteilen, ohne den möglicherweise hart erarbeiteten Luxus zu verlieren. Wer behält das Haus? Wer behält das Auto?

Zu der häufig großen Enttäuschung und Wut über das Scheitern der langjährigen Beziehung kommt vielfach auch die Trauer, die eine Trennung im Alter mit sich bringen kann, hinzu. Bei aller Verletztheit und Trauer ist es doch sinnvoll, eine vernünftige und kostengünstige Lösung zu erarbeiten, ohne auf seine Rechte zu verzichten. Hierbei kann Ihnen die Anwältin oder der Anwalt Ihres Vertrauens helfen.

Trennungsunterhalt und Unterhaltsansprüche nach der Scheidung

Auch der Unterhalt spielt häufig eine große Rolle. Selbst heute ist es immer noch die häufigere Variante, dass die Ehefrau einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ehemann geltend macht. Das liegt meist darin begründet, dass Frauen zumindest zeitweise die alleinige Verantwortung für Haushalt und Kinder übernehmen, ihre eigene berufliche Weiterentwicklung zurückstellen, während der Ehemann für das Familieneinkommen verantwortlich ist und gleichzeitig beruflich Karriere machen kann. Die Einkommenssituation der Frau ist nach der Trennung oder Scheidung dann häufig sehr bescheiden. Dies trifft insbesondere Frauen, die lange nach dem Hausfrauenmodell für die Familie zuständig waren. Natürlich ist auch der umgekehrte Fall möglich.

Der Unterhaltsanspruch spielt daher bei einer Trennung eine große Rolle. Zu unterscheiden ist zwischen dem Unterhaltsanspruch während der Trennung und dem nachehelichen Unterhaltsanspruch, der nach der Scheidung relevant ist.

Der Trennungsunterhalt sichert den Unterhalt zumindest während des ersten Jahres nach der Trennung. Ist der ehemalige Partner noch auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar, sollte sie/er versuchen, sich spätestens nach dem ersten Jahr der Trennung eine adäquate Arbeitsstelle zu suchen.

Der nacheheliche Unterhalt spielt dann eine Rolle, wenn eine Vermittlung beispielsweise aufgrund des Alters oder wegen einer Erkrankung nicht mehr möglich ist. Der nacheheliche Unterhalt ist ebenfalls sehr wichtig, wenn ein Ehepartner lange Jahre seine eigene berufliche Weiterentwicklung eingeschränkt hat oder sogar ganz aufgegeben hat, um für die Familie da zu sein. Für die Berechnung des Unterhaltsanspruchs ist das Einkommen des ehemaligen Partners oder beider Ehepartner zugrunde zu legen.

Auch bei der Berechnung und Durchsetzung des zustehenden Unterhalts kann Ihnen die Anwältin oder der Anwalt Ihres Vertrauens helfen.

Überlegen die Ehepartner eine Trennung, ist auf jeden Fall eine rechtzeitige anwaltliche Beratung hilfreich, um den richtigen Weg einzuschlagen. Ist die Trennung bereits erfolgt, ist es erst recht sinnvoll, sich anwaltlicher Hilfe zu versichern, damit aus dem Scheitern der Beziehung im Alter keine persönliche und finanzielle Katastrophe wird.

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Angelika Lübke-Ridder

Kanzlei Stuttgart: 0711-5532590
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