Fachbeitrag von Rechtsanwältin Lübke-Ridder, Stuttgart
Wenn Eheleute sich trennen oder scheiden lassen wollen, geht es häufig darum, wie das Vermögen „gerettet“ werden kann. Im günstigsten Fall sind bereits im Vorfeld der Eheschließung die notwendigen Überlegungen angestellt worden: Welche Vermögensregelung passt am besten zur eigenen Lebenssituation.
In der Regel treffen die meisten Partner jedoch nicht die notwendigen Regelungen, sondern schließen die Ehe im sogenannten „siebten Himmel“. Der Gedanke, dass auch ein gemeinsames Leben nach dem „Verliebtsein“ folgt und sich dieses vielleicht nicht mehr ganz so rosig wie am Anfang der Beziehung darstellt, wird beiseite gedrückt.
Natürlich regelt auch das Gesetz die Vermögenssituation nach der Scheidung. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Scheidungsanwalt in Stuttgart möchte ich jedoch anmerken: Ob dies für die ehemaligen Partner jedoch immer eine günstige Regelung ist, ist meist fraglich.
Schließen die Partner keinen Ehevertrag - dieser kann vor oder während der Ehe geschlossen werden -, leben die Eheleute automatisch in der gesetzlich vorgesehenen Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft geht davon aus, dass jeder Ehepartner auch während der Ehe Inhaber seines eigenen Vermögens bleibt und sein eigenes Vermögen erwirtschaftet. Man geht von getrennten Vermögen aus.
Kommt es zur Trennung bzw. Scheidung der Eheleute wird für jeden Partner getrennt berechnet, welches Vermögen er während der Ehe erwirtschaftet hat. Stichtage sind: der Tag der Heirat und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Das zwischen den Stichtagen erwirtschaftete Vermögen der Eheleute wird einander gegenübergestellt; falls auf einer Seite ein Vermögensüberschuss erwirtschaftet wurde, wird dieser zwischen den Eheleuten geteilt. Der Ehepartner, der ein geringeres Vermögen erwirtschaftet hat, hat einen Anspruch gegen den anderen auf den hälftigen Ausgleich des Vermögens.
In den seltensten Fällen können die ehemaligen Partner sich jedoch ohne größere Konflikte über eine gerechte Vermögensregelung einigen. Ist doch die Scheidung, vor allem wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, aus emotionaler Sicht häufig sehr schwierig.
Beispielsweise stellen sich dann folgende Fragen:
Gravierende Fehler, die im Zusammenhang mit der Eheschließung im Hinblick auf Vermögensfragen begangen werden können, sind folgende:
Es ist also jedem Paar zu empfehlen, bei Eheschließung hinsichtlich des Vermögens eine Vereinbarung zu treffen. Sollte dies jedoch wie häufig nicht für notwendig erachtet werden, sollte zumindest für jeden Ehepartner das Anfangsvermögen mit Stichtag „Tag der Eheschließung“ im Rahmen eines Vermögensverzeichnisses aufgelistet und im günstigsten Fall vom anderen durch seine Unterschrift bestätigt werden. So gibt es in der Regel für das anfängliche Vermögen keine Beweisschwierigkeiten mehr.
Fazit der Scheidungsanwältin: Der Abschluss eines notariellen Ehevertrages ist wichtig, falls Vermögen vorhanden ist oder während der Ehe erwirtschaftet wird.
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