Aktuelles: Familienrecht

Im Fokus: Ehescheidung, Onlinescheidung, Unterhalt, Sorgerecht

12. Juni 2014

Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen in Bezug auf Trennung und Scheidung

Wie läuft eine Ehescheidung grundsätzlich ab? Welche Aspekte spielen bei der Regelung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt bei gemeinsamen Kindern eine Rolle? Welche Kosten entstehend während des Scheidungsverfahrens und muss zwingend ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden? Was genau verbirgt sich hinter der neuen Möglichkeit der Onlinescheidung? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt Angelika Lübke-Ridder, Rechtsanwalt für Ehescheidung, Familienrecht und Erbrecht aus Stuttgart in Form von ausführlichen Fachartikeln auf ihrer Internetseite zum Thema Scheidung und Erbrecht.

Denn nicht immer hält der Bund für's Leben auch tatsächlich ein Leben lang. Im Schnitt dauert die Ehe in Deutschland lediglich 14 Jahre. Mehr als ein Drittel aller Ehen werden geschieden, wie das Statistische Bundesamt im Juli 2013 mitteilte. Dann müssen in einer emotional mitunter äußerst schwierigen Situation weitreichende Entscheidungen getroffen werden.

„Zuerst einmal ist es wichtig zu wissen, dass als Scheidungsgrund in Deutschland ausschließlich das Scheitern der Ehe in Betracht kommt. Andere Scheidungsgründe lässt das Scheidungsrecht nicht zu", erklärt Rechtsanwältin Lübke-Ridder. „Die Ehe gilt dann als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass die Ehepartner sie wieder herstellen. Um überstürzten Entscheidungen vorzubeugen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Trennungszeit vorgesehen." Wollen sich beide Ehepartner scheiden lassen, müssen sie vorher ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Wünscht lediglich ein Ehepartner die Scheidung, verlängert sich die vorgeschriebene Trennungszeit auf drei Jahre. Erst dann gilt die Ehe als unwiederbringlich gescheitert und es kann die Scheidung eingereicht werden.

Das Scheidungsverfahren selbst kann nur durchgeführt werden, wenn mindestens ein Rechtsanwalt am Verfahren beteiligt ist und den entscheidenden Antrag beim Familiengericht stellt. Die Kosten während des Scheidungsverfahrens richten sich nach dem ermittelten Streitwert, d.h. umso mehr Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht) im Zusammenhang mit der Scheidung geklärt werden müssen, umso höher ist der Streitwert und damit auch die Kosten.

„Wollen sich die Ehepartner einvernehmlich scheiden lassen, bietet das Verfahren der sogenannten Onlinescheidung die Möglichkeit, die Scheidungskosten gering zu halten", stellt Rechtsanwältin Lübke-Ridder ein neues Vorgehen bei der Scheidung vor, das sie auch selbst auf ihrer Internetseite anbietet. „Sind sich die Ehepartner weitgehend über die Scheidung einig, kann mit der Onlinescheidung durch eine standardisierte Erfassung der benötigten Unterlagen über das Internet und einen einfachen Verfahrensablauf der Aufwand erheblich minimiert werden."

„Die Onlinescheidung ist jedoch nicht geeignet, wenn im Rahmen der Scheidung wesentliche Punkte wie z.B. das Sorgerecht, Unterhaltsansprüche oder die Vermögensaufteilung strittig sind", schränkt Rechtsanwältin Lübke-Ridder ein. Hier sei der Besuch beim Anwalt vor Ort zu empfehlen, um sich vorab beraten zu lassen. Gegebenenfalls lässt sich dann schon vor Eröffnung des Scheidungsverfahrens eine Scheidungsfolgenvereinbarung schließen. „In der Scheidungsfolgenvereinbarung können die Ehepartner wesentliche Punkte wie die Vermögensauseinandersetzung oder Unterhalt und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder verbindlich festgelegen, wenn sie keinen entsprechenden Ehevertrag geschlossen haben. Das vereinfacht das spätere Scheidungsverfahren vor Gericht und kann ebenfalls Kosten sparen."

Weitere Themen, auch zu speziellen Fragestellungen wie dem Anspruch auf Lottogewinn eines Partners während der Trennungszeit oder der Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern, stellt Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder ausführlicher auf einer speziellen Internetseite zum Thema Ehescheidung, Familienrecht und Erbrecht vor.

Rechtsanwalt Scheidung, Familienrecht und Erbrecht, Stuttgart und Frankfurt

Die Anwaltskanzlei Lübke-Ridder wurde 1994 von Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder gegründet. Schwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Rechtsgebieten Wirtschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht, Internetrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht sowie den auf der neuen Homepage vorgestellten Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Scheidung - unter anderem auch mit einschlägigen Erfahrungen im internationalen Scheidungsrecht.

Mit einem Team aus erfahrenen Anwälten in den unterschiedlichen Rechtsgebieten und in enger Kooperation mit der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt bietet die Kanzlei Lübke-Ridder eine umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung an, sowohl in Stuttgart als auch in Frankfurt am Main.

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